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FORMULAR
Mangelmeldung Sondereigentum

1. Objektbezogene Angaben (gem. Bauträgervertrag/Mietvertrag)

2. Kontaktdaten Ansprechpartner

3. Angaben zur Beanstandung

Anmerkung: Mängel aus der Wohnungsübergabe (gem. Abnahmeprotokoll) werden durch unser beauftragtes Bauleitungsbüro selbsständig bearbeitet. Nach Beseitigung aller Beanstandungen erfolgt die Freimeldung durch den Bauleiter an GRUND-IDEE.

Anmerkung: Mängel die sich nicht in diesen Bereichen befinden (Gemeinschaftseigentum ohne Sondernutzungsrechte), sind grundsätzlich an die zuständige Hausverwaltung zu melden.

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Anmerkung: Am besten zeichnen Sie die Beanstandung im Grundriss ein.
Anzahl Dateien: 1, Format: .jpg, .png, .pdf, Max. Dateigröße: 5MB

Anmerkung: Am besten orientieren Sie sich bei der Beschreibung der genauen Lage an markanten Bauteilen wie z.B. an der Tür des Raumes (Blickrichtung in den Raum), am Fenster, an der Außenwand, der Innenwand, der Wohnungtrennwand etc.)

Anmerkung: Bitte beschreiben Sie die Beanstandung so gut und genau wie möglich (was funktioniert nicht, wie zeichnet sich die Beanstandung ab, wann sind Sie darauf aufmerksam geworden, etc.) und machen Sie geeignete Fotos. Zur groben Orientierung 1x ausreichend Abstand zur Erfassung der Gesamtsituation, 1x ca. 1m Abstand (zu besseren Erkennbarkeit) und 1x eine Detailaufnahme mit Referenzmaßstab (Fingerspitze, Münze, etc.) zur Erstabschätzung der Breiten-, Höhen- und Tiefenmaße.

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Anmerkung: Bilder von Schäden etc.
Anzahl Dateien: 5, Format: .jpg, .png, .pdf, Max. Dateigröße gesamt: 10MB (ca. 2MB pro Datei bei max. 5 Dateien)

4. Allgemeine Hinweise Gewährleistung

Beanstandungen, die auf eine unterlassene oder unzulängliche Instandhaltung oder Wartung zurückzuführen sind bzw. durch unsachgemäßen Gebrauch, normalen Verschleiß, gewöhnliche Alterung oder Abnutzung entstehen, stellen keinen Sachmangel im Sinne § 633 BGB dar und unterliegen somit nicht den Rechten des Bestellers bei Mängeln nach § 634 BGB. Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass der Auftragnehmer (Handwerker) ein Recht auf Vergütung der Kosten hat, die infolge einer unberechtigten Aufforderung zur Mangelbeseitigung entstehen. Beispiel: Stellt der Handwerker vor Ort fest, dass kein Sachmangel vorliegt, sind die Kosten für An- und Abfahrt, Aufwand für die Fehlersuche vor Ort oder Klärung der Mangelursache nach § 632 BGB von Ihnen zu erstatten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass mit der Abnahme der Werkleistung (gem. Abnahmeprotokoll) eine Umkehr der Beweislast nach BGB einher geht und Sie die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung tragen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass erst bei vollständiger Mangelmeldung mit der Prüfung und Bearbeitung begonnen wird!